Bezirkskirchenrat

Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenkrat. Außerdem gehören der bzw. die Dekan/in und der bzw. die Stellvertreter/in, der bzw. die Schuldekan/in, der bzw. die Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat und die gewählten Landessynodalen kraft Amtes an.

Die Zahl der gewählten Mitglieder soll die Anzahl der kraft Amtes angehörenden übersteigen. Ebenso soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder die Zahl der theologischen Mitglieder übersteigen. Der Bezirkskirchenrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

 

Aufgaben des Bezirkskirchenrats

  • Er verwaltet das Vermögen der Kirchenbezirks
  • er ist für die Dienstverhältnisse von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zuständig
  • er vermittelt und schlichtet, wenn Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Kirchenältesten, Pfarrern/Pfarrerinnen auftreten
  • er bereitet die Tagungen der Bezirkssynode vor
  • er wirkt mit bei Visitationen

Mitglieder des BKR seit 2020

 

Gisela Bruszt, Pfullendorf; Elsie Fickenscher, Überlingen; Thea Groß, Hagnau; Marianne Hänsler, Salem; Ursula Hefler, Salem; ans-Joachim Huber, Sipplingen; Steffen Rooschüz, Deggenhausertal; Michael Schauber, Owingen; Bernhard Schupp, Stetten; Martina Stockburger, Steißlingen; Prosper von Laer, Owingen; Christian von Langsdorff, Markdorf; Regine Klusmann, Überlingen

Stellvertretende Mitglieder:

Ulrich Aeschbach, Stockach; Martin Bretschneider, Immenstaad; Kay Diederichs, Wahlwies; Anja Kunkel, Meßkirch; Silvia Leppert, Meßkirch; Tobias Schindler, Überlingen; Jule Schmid, Markdorf

Sitzungen des Bezirkskirchenrates